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   AG Ratzeburg, 21.04.1999 - 2 XVI 4/98   

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AG Ratzeburg, 21.04.1999 - 2 XVI 4/98 (https://dejure.org/1999,13800)
AG Ratzeburg, Entscheidung vom 21.04.1999 - 2 XVI 4/98 (https://dejure.org/1999,13800)
AG Ratzeburg, Entscheidung vom 21. April 1999 - 2 XVI 4/98 (https://dejure.org/1999,13800)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19

    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

    Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschüttung steuern oder in ihrem Interesse maßgeblich beeinflussen können, sind die Grundsätze der Einkommensermittlung für Selbständige auch auf Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft anzuwenden (vgl. BGH FamRZ 1982, 680 ff.; OLG Schleswig, SchlHA 1999, 214; Fischer- Winkelmann/Maier, Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft aus unterhaltsrechtlicher Perspektive, FamRZ 1996, 1391, 1395 f.).
  • AG Flensburg, 31.08.2009 - 92 F 140/09

    Unternehmerfalle Auskunft zu Unterhaltszwecken?

    Bei Gesellschaftern, die zwar nicht alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sind, aber aufgrund der Quote ihrer Beteiligung oder ihrer Position die Geschäfte der Gesellschaft oder die Gewinnausschüttung steuern oder in ihrem Interesse maßgeblich beeinflussen können, sind die Grundsätze der Auskunftspflicht für Selbständige anzuwenden (vgl. Wendl/Kemper, § 1, Rdn. 219b, 671, 681; OLG Schleswig, SchlHA 1999, S. 214; AG Biedenkopf, FamRZ 1996, S. 963; Fischer - Winkelmann/Meier, Einkünfte aus Gesellschafterbeteiligung, FamRZ 1996, S. 1396; BGH, FamRZ 1982, S. 680 ff; Luthin, Handbuch des Unterhaltsrechts, 10. Aufl., 1. Kapitel, Rdn. 1218, 1379).
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